BNetzA verlängert Duldungsregelungen bis Juni 2024
2023-12-21
Die laufenden „befristeten Erlaubnisse“ zum 160-m-, 6-m-, 4-m, 13-cm- und 6-cm-Band sind durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 20.12.2023 über das Jahresende hinaus verlängert worden. Im Amtsblatt Nr. 24/2023 hat die Bundesnetzagentur dem Antrag des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) entsprochen und alle aktuell laufenden Duldungen bis zum 23.06.2024 verlängert.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 kHz bis 1890 kHz und von 1890 kHz bis 2000 kHz mit der vollen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gearbeitet werden. Nur an Wochenenden ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
- Im 6-m-Band darf von 50,0 MHz bis 50,4 MHz weiterhin mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A (750 W PEP) oder E (100 W PEP) gefunkt werden – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Oberhalb des genannten Bereiches bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet.
- Im 4-m-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 MHz bis 70,210 MHz mit 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn über Halbwellendipol!) arbeiten, nur bei horizontaler Polarisation.
- Im 13-cm- und im 6-cm-Band können Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 MHz bis 2450 MHz bzw. 5650 MHz bis 5850 MHz auch 2024 Funkbetrieb mit maximal 5 W PEP durchführen und somit auch im HAMNET aktiv sein.
Das ungewöhnliche Ablaufdatum dieser Regelungen liegt im Inkrafttreten der neuen Amateurfunkverordnung [Bundesministerium der Justiz] begründet. Dies ist ein Jahr nach deren Verkündung am 23.6.2023 der Fall. Dort sind fast alle bisherigen befristeten Erlaubnisse überführt worden und deshalb permanent gültig. Lediglich für die Themen 70 MHz und 50 MHz (Klasse E) wird Anfang 2024 mit der BNetzA eine Regelung für den Zeitraum nach dem 23.6. erarbeitet.
Bereits jetzt ist der neue Fragenkatalog verfügbar.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
DARC e. V., Referent Frequenzmanagement