40 Jahre CB-Funk
2015-07-01
Jedermannfunk 1975: 12 Kanäle, AM, 500 mW
Heute vor 40 Jahren, am 1. Juli 1975, war es soweit: In seinem Zuständigkeitsbereich gab das damalige Bundesministerium für Post und Fernmeldewesen den CB-Funk für die Allgemeinheit frei. Für Hobbyfunker war jetzt Sprechfunk in AM auf zwölf Kanälen im Frequenzbereich von 27,005 MHz bis 27,135 MHz, entsprechend Kanal 4 bis Kanal 15, zugelassen.
Hand- und Mobilfunkgeräte waren gebühren- und anmeldefrei, während man Feststationen anmelden und für diese eine monatliche Gebühr in Höhe von 15 DM zahlen musste. Die 1975 für den CB-Funk vorgesehene Sendeleistung betrug 500 mW für Mobil- und Feststationen bzw. 100 mW für Handfunkgeräte.
Schon kurz nach der Einführung war CB-Funk derart populär in Deutschland, dass das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in der Ausgabe vom 22. 8. 1977 ausführlich über diese Bewegung berichtete. Dabei gingen die Autoren auch auf unüberhörbare Probleme ein, oft resultierend aus der bis in die frühen 1980er-Jahre teils hoffnungslosen Überbelegung der Kanäle.
Seit damals wurden die technischen Möglichkeiten seitens der Zulassungsbehörde erheblich erweitert: Heute stehen CB-Funkern in Deutschland im 11-m-Band bis zu 80 Kanäle zur Verfügung. Neben AM und FM ist SSB zugelassen bei einer Sendeleistung (äquivalente Strahlungsleistung, ERP) bis 4 W (AM/FM) bzw. 12 W (SSB).
Die Verwendung von Richtantennen sowie auf bestimmten Kanälen der Betrieb in Digimodes oder die Verbindung von Transceivern mit dem Internet sind dem engagierten CB-Funker ebenfalls genehmigt. Trotz alledem sind die Aktivitäten im CB-Funk-Band heute vielerorts eher gering.
Red. FA/-joi