„5-G-Frequenzauktion“ von 2019 ungültig?
2025-05-01
Öffentliche Ausschreibungen sind keine einfache Angelegenheit: Sie müssen nicht nur das leistungs- und kostenmäßig bestmöglichste Ergebnis liefern. Es muss auch sichergestellt sein, dass der Auktionsgewinner auch tatsächlich imstande ist, den Auftrag auszuführen. Und dann darf auch keiner der Beteiligten mehr Informationen haben als andere. Ansonsten kann die ganze Vergabe ungültig sein.
Dies droht nun der bereits 6 Jahre zurückliegenden 5-G-Frequenzauktion, bei der 420 MHz in neuen Frequenzbereichen zwischen 2 und 3,6 GHz versteigert wurden, wie die Kanzlei Graf von Westphalen berichtet.
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