Fest oder ortsfest?
2022-04-19
Funkbetrieb auf den Bändern bei 50 MHz und 70 MHz
In Bezug auf den Beitrag "Funkbetrieb auf den Bändern bei 50 MHz und 70 MHz" in FA 4/2022, S. 302-303, erreichten uns einige Fragen, worin denn nun der Unterschied zwischen "festen" und "ortsfesten" Funkstellen läge.
Wir haben bei der Pressestelle der BNetzA nachgefragt und erhielten zur Antwort: „Eine Differenzierung zwischen fester und ortsfester Funkstelle ist in der Vfg. 110/2022 nicht angelegt, die beiden Formulierungen der Vfg. 110/2022 sind gleichbedeutend.“
Demnach sind die in Rede stehenden Formulierungen im gelben Kasten auf S. 302 korrekt und dahingehend zu interpretieren, dass die Funkstelle während des Funkverkehrs im 4-m- oder 6-m-Band nicht bewegt werden darf.
Gleichwohl ist die Bezeichnung "fest" einleuchtender und leichter nachvollziehbar.
Die erwähnte Verfügung 110/2022 ist auf der Website der Bundesnetzagentur unter der Rubrik Amateurfunk zu finden, dort bei "Verfügungen und Mitteilungen", und hat den Titel "Amateurfunk; befristete Erlaubnisse; (pdf / 51 KB) (Vfg. 110/2021)"; hier der direkte Link.
Red. FA/-rd