Amateurfunk auf Mittelwelle
2012-06-15
630-m-Band für Inhaber der Zeugnisklasse A
Im Vorgriff auf die noch ausstehenden Anpassungen der Frequenzverordnung und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in seiner Eigenschaft als Verordnungsgeber entschieden, dass im Frequenzbereich 472 bis 479 kHz Nutzungen im Amateurfunk ab sofort geduldet werden. Dies geht aus der im Amtsblatt 11/2012 der Bundesnetzagentur vom 13. 6. 12 veröffentlichten Mitteilung 386/12 hervor.
Dabei sind folgende Nutzungsbestimmungen einzuhalten:
1. Die Nutzung des Frequenzbereichs 472 bis 479 kHz darf nur durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A erfolgen. Dabei dürfen keine Störungen bei Funkstellen eines anderen Funkdienstes verursacht werden und es besteht kein Schutz vor Störungen durch Funkstellen anderer Funkdienste.
2. Die effektive Strahlungsleistung darf 1 W ERP nicht überschreiten.
3. Die maximal zulässige belegte Bandbreite einer Aussendung darf 800 Hz nicht überschreiten.
4. Bei der Nutzung des Frequenzbereichs 472 bis 479 kHz sind alle sonstigen Bestimmungen des AFuG und der AFuV einzuhalten und finden insofern Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, diese Regelung sensibel anzuwenden, Störungen zu vermeiden und die maximale Leistung nur dann auszuschöpfen, wenn es zur Aufrechterhaltung einer Funkverbindung oder für experimentelle Zwecke als zwingend notwendig erachtet wird.
Dazu teilte uns Ulrich Müller, DK4VW, Leiter des Referats Frequenzmanagement des DARC e. V., ergänzend Folgendes mit:
"Schon beim Abschlussgespräch der deutschen Delegation auf der WRC-12 in Genf hatte ich als Vertreter für den Amateurfunk in der deutschen Delegation die Anregung und den Wunsch ausgesprochen, doch den deutschen Funkamateuren, unabhängig vom üblichen, länger dauernden Prozess der nationalen Umsetzung der WRC-Ergebnisse, einen früheren Zugang zum neuen Band zu ermöglichen.
Dies wiederholte ich bei der Nachbesprechung der WRC-Ergebnisse im März beim Treffen der Nationalen Gruppe in Bonn, verbunden mit dem Hinweis, dass dies, wenn es vor oder zur Zeit der Ham Radio verkündet wird, dann die Wertschätzung des Amateurfunks durch das BMWi unterstreichen würde.
Der Vorsitzende der Nationalen Gruppe ermunterte daraufhin die zuständigen Herren im BMWi, dies zu versuchen. Diese haben dann den Vorgang mit anderen einzuschaltenden Kreisen (Ministerien Verkehr und Verteidigung) zügig abgestimmt.
Allen in diesem Prozess Beteiligten, auch den Mitarbeitern in der BNetzA, die die Verfügung formuliert haben, ist dafür zu danken! Dadurch wurde es möglich, dass die Verkündung des Zugangs noch vor der Ham Radio in einem Amtsblatt der BNetzA erfolgen konnte."
mni tnx DK4VW!