Duldungsregelung für das 6-m-Band bis 31. 12. 2017 verlängert
2016-12-22
Die Bundesnetzagentur hat mit Vfg. 1700/2016 die bestehende sogenannte Duldungsregelung für die Nutzung des 6-m-Bandes über den 31. 12. dieses Jahres hinaus bis 31. 12. 2017 verlängert. Dadurch kann das "Magic Band" zu gegenüber der Vfg. 36/2006, zuletzt geändert mit Vfg. 17/2015, günstigeren Konditionen genutzt werden.
Somit sind im Frequenzbereich 50,03 MHz bis 51 MHz für feste Amateurfunkstellen
- 25 W Sendeleistung (PEP)
- alle Sendearten
- maximale Sendebandbreite 12 kHz
weiterhin erlaubt, und zwar unter den Bedingungen
- Amateurfunkzeugnis Klasse A inklusive einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (zugeteiltes Rufzeichen)
- horizontale Antennenpolarisation
- Logbuchführung (Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt).
Weiterhin untersagt sind fernbedient erzeugte Aussendungen und Contest-Betrieb. Ausführlicher nachzulesen ist dies in der Mitteilung Nr. 34 / 2016 der BNetzA.
Derzeit ist 6-m-Funkbetrieb zwar kaum ein Thema, weil keine typische Es-Saison herrscht, doch kann es auch im Januar im Gefolge von Meteorströmen Es-Öffnungen geben. Mehr dazu in der umfassenden Einführung von DK7ZB.
Red. FA/-rd