4-m-Band ab heute eingeschränkt freigegeben
2014-07-02
Nun ist es heraus: Gemäß Mitteilung 502/2014 der BNetzA wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung des Frequenzbereichs 70,000 MHz bis 70,030 MHz ab sofort bis zum 31. August 2014 unter folgenden Nutzungsbestimmungen geduldet:
- nur ortsfeste Amateurfunkstellen
- nur für Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A
- alle Sendearten, sofern die belegte Bandbreite 12 kHz nicht übersteigt
- maximal 25 W EIRP (!) entsprechend 15,27 W ERP
- nur horizontale Antennenpolarisation
- Logbuchführung Pflicht, ggf. inklusive Eintragung der Antennenrichtung
- keine Störung anderer Funkdienste
Der genaue Wortlaut der Mitteilung ist bei der BNetzA unter Verfügungen und Mitteilungen → Mitteilungen nachzulesen.
Tnx Info DK4VW
Red. FA/-rd