4-m-Band ab 2.5. bis 31.8. eingeschränkt freigegeben
2018-04-28
Im FA 5/2018 war noch auf S. 453 zu lesen, dass die FA-Redaktion zu einer erneuten Duldungsregelung für das 4-m-Band keine Aussage treffen könne, doch nun ist es haraus: Die vorübergehende Nutzung eines 30 kHz breiten Segmentes des 4-m-Bandes soll ab 2. Mai bis einschließlich 31. August 2018 unter folgenden Nutzungsbedingungen geduldet werden:
- Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz
- nur ortsfeste Amateurfunkstellen
- nur für Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A
- maximal 25 W ERP (!)
- alle Sendearten, sofern die belegte Bandbreite 12 kHz nicht übersteigt
- nur horizontale Antennenpolarisation
- keine Störung anderer Funkdienste
Die betreffende Mitteilung 93/2018 soll am 2. Mai im Amtsblatt Nr. 8/2018 der Bundesnetzagentur erscheinen und es ist davon auszugehen, dass diese dann auch auf der Website der BNetzA unter Verfügungen und Mitteilungen nachzulesen ist. Bitte beachten Sie den Unterschied zum 6-m-Band:
70 MHz – 25 W ERP (41 W EIRP)
50 MHz – 25 W PEP
Funkamateuren, die erst jetzt das 4-m-Band für sich erschließen möchten, sei die Lektüre unserer online veröffentlichten Tipps sowie des zweiseitigen Beitrags in 8/2014, S. 826 f. empfohlen.
Red. FA/-rd