BNetzA verlängert Duldungsregelung für 4 m
2024-06-12
Amateurfunkbetrieb auf 70 MHz bis 31. Dezember 2024 zulässig
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die laufende „befristete Erlaubnis“ zum Amateurfunkbetrieb auf dem 4-m-Band am heutigen 12. Juni 2024 bis zum Jahresende 2024 verlängert. Dies hat die BNetzA in ihrem aktuellen Amtsblatt Nr. 11/2024 mitgeteilt.
Im 4-m-Band dürfen demnach Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 MHz bis 70,210 MHz mit maximal 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn über Halbwellendipol!) arbeiten, nur bei horizontaler Polarisation. Es ist ein Logbuch zu führen. Nur ortsfester Betrieb ist erlaubt. Andere Funkdienste und Telekommunikationsanlagen dürfen nicht gestört werden. Im Störungsfall ist die störende Aussendung durch den Funkamateur sofort einzustellen.
Bitte beachten Sie auch unsere andere Nachricht vom 12. Juno zur Vfg. Nr. 61/2024!
BNetzA
Red.FA/-joi