Bundesnetzagentur verbietet Einsatz und Vertrieb von Wasservitalisierern des Herstellers Wassermatrix AG
2021-06-17
Mit dem Amtsblatt Nr. 11/2021 vom 16.6.2021 untersagt die Bundesnetzagentur, BNetzA, mit sofortiger Wirkung das „weitere Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe“ von Wasservitalisierern des Herstellers Wassermatrix, Schweiz.
Im Rahmen der Marktüberwachung wurden seit dem 4.3.2020 einzelne der vom schweizerischen Hersteller in Deutschland in den Verkehr gebrachten Geräte u.a. einer messtechnischen Prüfung unterzogen. Hierbei zeigte sich, dass im gesamten Bereich 30 MHz bis 1000 MHz die Anforderungen an die Störfeldstärken nicht eingehalten werden. Im 2-m-Band betrug bei 144,015 MHz die Grenzwertwertüberschreitung maximal 65,3 dB.
Alleine im Rhein-Main-Gebiet konnte aufgrund der hohen Sendeleistungen dieser Vitalisierer durch Funkamateure eine dreistellige Anzahl solcher Geräte identifiziert werden. Diese Beobachtungen führten neben Einzelmeldungen an den Funkstörungsmessdienst zu einer Intervention des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) bei der Marktaufsicht der BNetzA.
Weshalb hat es nun bis zum endgültigen Verbot vergleichsweise lange gedauert? Nachdem der Hersteller mit den Messergebnissen konfrontiert wurde, kündigte er freiwillige Maßnahmen an. Die BNetzA stellte jedoch fest, dass keine der vom Hersteller vorgeschlagenen freiwilligen Maßnahmen geeignet war, die Nichtkonformität zu beseitigen. Daraufhin teilte der Hersteller mit, dass die Geräte ohne eine entsprechende Abschirmkabine nicht mehr auf dem deutschen Markt angeboten und in Verkehr gebracht würden. Recherchen der BNetzA zeigten jedoch auf, dass die Geräte unverändert weiterhin in Deutschland zum Kauf angeboten wurden. In der Folge hat die BNetzA nun das Verbot verfügt.
Bernd Mischlewski, DF2ZC
Referent Frequenzmanagement im DARC e.V.