Gesetzesnovelle zu BEMFV und BImSchV in Kraft/Update
2013-09-06
Mit Wirkung vom 22. 8. sind die "Verordnung zur Änderung der Vorschriften über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren" sowie eine neue Fassung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder, 26. BImSchV) in Kraft getreten.
Die Bundesnetzagentur hat schnell reagiert und eine neue Anleitung zur Durchführung der Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen herausgegeben. Die HSM-Berechnung auf S. 2 sowie einige Angaben auf Seite 3 der BEMFV-Erklärung entfallen ab sofort. Auch die Erläuterung der Bewertungsverfahren nach BEMFV wurde aktualisiert. Die PDF-Datei zur Wiesbeck-Studie – Studie zur Bestimmung der Schutzabstände bei Amateurfunkanlagen – ist jedoch noch nicht aktualisiert. Darin sind die Aussagen zu aktiven Körperhilfen (speziell Abschnitt 2.2., S. 6 bis 10) als gegenstandslos anzusehen.
Ehrhart Siedowski, DF3XZ, Gewinner des FA-Software-Awards 2013, hat auf der Website zum Programm Watt32 (EMVU-Sicherheitsabstandsberechnung) die für Funkamateure wichtigen Änderungen zusammengestellt sowie als PDF-Datei verfügbar gemacht.
DF3XZ arbeitet ferner an einer neuen Version des Programmes Watt32 — wir werden darüber zu gegebener Zeit berichten. Wer in diesen Tagen eine Erklärung nach BEMFV abgeben will, muss die erforderlichen Angaben von Hand in die Formblätter der BNetzA eintragen.
Eine Bewertung der Gesetzesnovelle aus Sicht des DARC e. V. ist ebenda nachzulesen, Kommentare zur neuen Anleitung der BNetzA hier.
Red. FA
Das Bild zeigt ein von DM2BLE erstelltes Beispiel zu einer Anzeige nach BEMFV und stammt aus diesem Buch.