Verkehrsministerium jetzt auch für Funkverkehr zuständig
2014-01-09
In einem Organisationserlass vom 17. Dez. 2013 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angeordnet, dass dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen werden für
1. TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,
2. Telekommunikationsrecht
einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur.
Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.
Das bedeutet im Klartext, dass somit Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in oberster Instanz für Amateurfunk zuständig ist.
Darauf weist auch der DARC e. V. auf seiner Website hin, ohne dies jedoch zu kommentieren.
Red. FA/-rd