Funktechnik Frank Dathe
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BNetzA verlängert wieder Duldungsregelungen

2021-12-19

Nun auch SSB-Anruffrequnz im 4-m-Band dabei!

Logo BNetzA

 

Die Bundesnetzagentur wird mit dem am 22.12. erscheinenden Amtsblatt Nr. 24/2021 jene "befristeten Erlaubnisse" für den Amateurfunkdienst, deren Gültigkeit zum 1. 1. 2022 erloschen wäre, um ein weiteres Jahr verlängern. Das teilte uns vorab unser Autor Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC, der zugleich Referent Frequenzmanagement im DARC e.V. ist, mit. Es deutete sich ja bereits im Tätigkeitsbericht Telekommunikation an.

Im Detail betrifft dies Folgendes:

  • Im 160-m-Band darf an Wochenenden von 1850 … 1890 kHz und 1890 … 2000 kHz mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A oder E gearbeitet werden. Zur selben Zeit ist dort auch Contestbetrieb erlaubt.
  • Im 6-m-Band darf von 50 … 50,4 MHz mit voller Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A oder E gearbeitet werden – bei horizontaler Polarisation. Oberhalb des genannten Bereiches bis 52 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
  • Im 4-m-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A von 70,150 … 70,210 MHz mit 25 W ERP (Sendeleistung mal Antennengewinn!) arbeiten – wiederum horizontal polarisiert. Dabei ist aktuell der Frequenzbereich 70,200 … 70,210 MHz, in dem die SSB-Anruffrequenz liegt, hinzugekommen.
  • Im 13- und 6-cm-Band können Inhaber der Genehmigungsklasse E von 2320 … 2450 MHz bzw. 5650 … 5850 MHz Funkbetrieb mit 5 W PEP durchführen und somit auch im HAMNET tätig werden.

Red. FA/-rd

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