BNetzA erließ befristete Erlaubnisse für 6 und 4 m
2025-01-01
In dem am 18.12.2024 veröffentlichten Amtsblatt 24/2024 verfügt die BNetzA, dass Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse E ab dem 1.1.2025 nun wieder im 6-m-Band funken dürfen, zu den bekannten Bedingungen: Im Frequenzbereich 50,0 MHz bis 50,4 MHz darf mit maximal 100 W PEP gesendet werden, ausschließlich horizontale Polarisation ist erlaubt. Im Rest des Bandes sind maximal 25 W PEP zulässig.
Die am 31.12.24 auslaufende Duldungsregelung fürs 4-m-Band wird im selben Amtsblatt bis zum 31.12.25 verlängert. Hier ist Sendebetrieb ausschließlich für Inhaber der A-Lizenz im Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,210 MHz zulässig. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
Das Amtsblatt 24 kann wie alle Amtsblätter des laufenden Jahres und der jüngst vergangenen Jahre hier heruntergeladen werden. Diese Meldung erschien auf unserer Website am 18.12.2024 etwas ausführlicher.
Bernd Mischlewski, DF2ZC