BNetzA-Tätigkeitsbericht Telekommunikation: Amateurfunk
2021-12-19
Für den Berichtszeitraum 2020/2021
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Dezember ihren „Tätigkeitsbericht Telekommunikation“ für die Jahre 2020/2021 veröffentlicht. Einige Abschnitte in der knapp 330 Seiten umfassenden Publikation befassen sich mit dem Amateurfunkdienst.
Im Jahr 2020 hat die BNetzA demnach 108 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 909 Amateurfunkzeugnisse erteilt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden 2020 mehr Prüfungen mit jeweils weniger Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern als in den Vorjahren absolviert. Um die Antragstellung für Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen künftig online zu ermöglichen, hat die BNetzA mit Vorbereitungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) begonnen.
Die Bundesnetzagentur hat sich zudem im Berichtszeitraum wie in dem Dokument nachzulesen für die Verlängerung der Regelungen für den befristeten Zugang der Frequenzbereiche 50,03 MHz bis 51,0 MHz und 70,15 MHz bis 70,18 MHz eingesetzt. Die Frequenzbereiche 2320 MHz bis 2450 MHz und 5650 MHz bis 5850 MHz können auch durch die Inhaberinnen und Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E befristet mitgenutzt werden. Entsprechende Erlaubnisse wurden den Funkamateurinnen und -amateuren über im Amtsblatt veröffentlichte Mitteilungen erteilt.
Die Digitalisierung und die Weiterentwicklung des europäischen und internationalen Rahmens für den Amateurfunkdienst haben laut BNetzA-Tätigkeitsbericht zu neuen Betriebsmöglichkeiten innerhalb des Amateurfunkdienstes geführt. In einem Entwurf einer neuen Amateurfunkverordnung (AFuV) sollen den technischen Weiterentwicklungen durch die Einführung eines „teleoperierten Funkbetriebes“, dem sogenannten Remote-Betrieb, als Sonderform des fernbedienten Betriebs einer Amateurfunkstelle Rechnung getragen werden. Auch der Ausbildungsfunkbetrieb soll künftig durch den Wegfall der bisher erforderlichen Zuteilung eines Ausbildungsrufzeichens vereinfacht werden. Dies sind wohlgemerkt Planungen.
Diese Informationen stammen aus dem aktuellen „Tätigkeitsbericht Telekommunikation“ der BNetzA, der als PDF-Datei (6 MB) zum Herunterladen und Nachlesen online steht.
Info BNetzA
Red. FA/-joi