4-m-Betrieb weiterhin geduldet
2020-01-22

Mit der jetzt erschienenen Mitteilung Nr. 8/2020 duldet die Bundesnetzagentur die Nutzung des Frequenzbereiches 70,150 MHz bis 70,200 MHz ab sofort bis zum 31. Dezember 2020. Demnach können Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A weiterhin (wir berichteten 2018) dort in allen Sendearten mit ≤ 25 W ERP, horizontaler Antennenpolarisation und weniger als 12 kHz belegter Bandbreite einer Aussendung Funkbetrieb durchführen.
Mit ERP ist die effektive Strahlungsleistung, bezogen auf den Gewinn eines Halbwellendipols im Freiraum gemeint.
Die Mitteilung ist auch unter der bekannten Adresse www.bnetza.de/amateurfunk bei Verfügungen und Mitteilungen auffindbar.
Red. FA/-rd
Tnx Info DF9UV