Sendeleistung und Contestbetrieb auf bestimmten 160-m-Segmenten
2019-09-09

Gemäß Mitteilung Nr. 535/2019 vom 30. 8. gestattet die BNetzA weiterhin die Nutzung der Frequenzbereiche 1850…1890 kHz und 1890…2000 kHz im Amateurfunk mit voller Sendeleistung gemäß der jeweiligen Zeugnisklasse A (750 W) oder E (100 W) – an Wochenenden! Ebenso wird dort Contestbetrieb an Wochenenden geduldet.
Diese Duldungsregelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020 und wurde notwendig, weil die Gültigkeit der vorherigen Mitteilung Nr. 694/2017 am 30. Juni 2019 endete. Gemäß Anlage 1 zur AfuV sind die genannten Bandsegmente sonst nur mit eingeschränkter Leistung und nicht für Contestbetrieb nutzbar.
Den vollen Wortlaut der Mitteilung finden Sie als PDF-Datei. Sämtliche Informationen der Bundesnetzagentur zum Amateurfunkdienst sind über die leicht zu merkende Adresse www.bnetza.de/amateurfunk zugänglich.
Red. FA/-rd