Vorübergehendes Sendeverbot vom 20. bis 30. Juni
2022-06-16
Rund um den G7-Gipfel ist in Teilen Bayerns der Frequenzbereich 2347 MHz bis 2385 MHz für Amateurfunkverkehr befristet nicht zugelassen.
Folgende Verfügung 50/2022 hat die BNetzA in ihrem Amtsblatt 11/2022 vom 15. Juni 2022 veröffentlicht:
(Zitat) „Amateurfunkdienst; befristetes Nutzungsverbot des Frequenzbereichs 2347 – 2385 MHz im Umkreis von 80 km um Garmisch-Partenkirchen
Aufgrund mehrerer herausragender Einsatzlagen in Bayern werden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Rahmen ihrer Sicherheitsaufgaben alle ihnen primär zugewiesenen Frequenzen im Frequenzbereich 2347 – 2385 MHz nutzen. Zur Sicherstellung der störungsfreien Nutzung dieses Frequenzbereichs durch die BOS ist die Sekundärnutzung dieses Frequenzbereichs durch sämtliche Amateurfunkstellen vom 20.06.2022 bis einschließlich dem 30.06.2022 im Umkreis von 80 km um Garmisch-Partenkirchen (bayerische Bezirke Schwaben und Oberbayern) untersagt. Im Falle von durch Zuwiderhandlungen verursachten Störungen bei den BOS wird die Bundesnetzagentur gegenüber dem Störer die – für den Störer u.U. kostenpflichtigen – gesetzlichen Maßnahmen ergreifen.“ (Zitat Ende; Hervorhebungen durch Redaktion FA)
Hintergrund: Vom 26. bis 28. Juni findet im Landkreis Garmisch-Partenkirchen in Schloss Elmau der G7-Gipfel statt.
BNetzA, ergänzt Redaktion FA
Red. FA/-joi