4-m-Band ab sofort eingeschränkt freigegeben
2015-04-29
Gemäß dem nun veröffentlichten Amtsblatt 8/2015 der BNetzA und der darin enthaltenen Mitteilung 412/2015 wird im Amateurfunk die vorübergehende Nutzung eines 30 kHz breiten Segmentes des 4-m-Bandes ab sofort bis zum 31. August 2015 unter folgenden Nutzungsbestimmungen geduldet:
- Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz
- nur ortsfeste Amateurfunkstellen
- nur für Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A
- alle Sendearten, sofern die belegte Bandbreite 12 kHz nicht übersteigt
- maximal 25 W ERP (!)
- nur horizontale Antennenpolarisation
- Logbuchführung Pflicht, ggf. inklusive Eintragung der Antennenrichtung
- keine Störung anderer Funkdienste
Der genaue Wortlaut der Mitteilung ist demnächst bei der BNetzA unter Verfügungen und Mitteilungen → Mitteilungen nachzulesen.
Der erneute zeitbefristete Zugang zum 4-m-Band wurde vom RTA bereits Ende letzten Jahres (sowie nochmals in einem Erinnerungsschreiben vom März 2015) beantragt, nachdem das DARC-Referat Frequenzmanagement vorbereitende Gespräche mit der militärischen Frequenzverwaltung und der Bundesnetzagentur geführt hatte.
Tnx Info DK4VW
Red. FA/-rd