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Es-Saison in vollem Gang – Mitteilung 34/2016 der BNetzA beachten

2016-06-02

Die diesjährige Es-Saison ist in vollem Gange und ermöglicht uns auf oberen KW- sowie den VHF-Bändern interessante Verbindungen bzw. Bandbeobachtungen. Wie wir bereits im Februar berichteten, hatte die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung 34/2016 moderatere Bedingungen für den Betrieb auf dem 6-m-Band veröffentlicht, die bis Jahresende 2016 befristet sind. Ein ausführlicher Beitrag dazu, inklusive zahlreicher Praxistipps, ist in FA 6/2016 auf S. 559 nachzulesen.

Die in o. g. Mitteilung enthaltene Formulierung "Die Nutzung ist auf feste Amateurfunkstellen beschränkt ..." hatte vielfach für Diskussionen gesorgt, ob dies Portabelbetrieb einschließe. Deswegen sei hier klargestellt, dass die Bundesnetzagentur nach den uns vorliegenden Informationen unter einer festen Amateurfunkstelle versteht, dass der Standort in der Datenbank der BNetzA vermerkt sein muss. Zwischen einer festen Amateurfunkstelle und einer ortsfesten besteht also kein Unterschied.

Um ggf. von einem häufiger genutzten Portabelstandort, etwa einem Garten-, Wochenend- oder Ferienhaus, 6-m-Betrieb durchführen zu können, empfiehlt es sich daher, diesen gemäß §9 AFuV der Bundesnetzagentur mitzuteilen. Die Anzahl der einzutragenden Betriebsorte ist grundsätzlich nicht beschränkt.

Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) ist in jedem Falle zu beachten.

 

Red. FA

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