Neue Regelungen zum Betrieb im 50-MHz-Band
2016-02-17
Rechtzeitig vor Beginn der Es-Saison hat die Bundesnetzagentur in einer im Amtsblatt 03 vom 17. 2. 2016 veröffentlichten Mitteilung 34/2016 Bedingungen für den Betrieb auf dem 6-m-Band veröffentlicht, die ab sofort gelten und bis Jahresende 2016 befristet sind. Damit wurde die bis Jahresende 2015 geltende sog. Duldungsregelung faktisch wieder in Kraft gesetzt.
Ab sofort sind im Frequenzbereich 50,03 MHz bis 51 MHz für feste Amateurfunkstellen
25 W Sendeleistung (PEP)
alle Sendearten
maximale Sendebandbreite 12 kHz
erlaubt, und zwar unter den Bedingungen
- Amateurfunkzeugnis Klasse A inklusive eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst (zugeteiltes Rufzeichen)
- horizontale Antennenpolarisation
- Logbuchführung (Datum, Uhrzeit, Frequenz, Modulationsart, Leistung, ggf. Antennenrichtung, Rufzeichen der Gegenstation bei Kontakt).
Weiterhin untersagt sind fernbedient erzeugte Aussendungen und Contest-Betrieb.
Den vollständigen Text der Mitteilung 34/2016 findet man auf der Website der BNetzA zum Thema Amateurfunk unter "Verfügungen und Mitteilungen".
Red. FA/-rd