BNetzA leitet markteinschränkende Maßnahme gegen Devolo-PLC-Modem ein
2018-11-09

Gemäß dem am 7. November veröffentlichten Amtsblatt 21/2018 hat die Bundesnetzagentur mit Mitteilung Nr. 291/2018 eine markteinschränkende Maßnahme nach Artikel 38, Absatz 4 der Richtlinie 2014/30/EU i. V. m. § 26, Abs. 1 EMVG gegen die Devolo AG, Deutschland, eingeleitet.
Demnach weist das Powerline-Modem, Modell dLan 1200+ MT:2639, folgende Mängel auf:
1. Die Konformitätserklärung ist fehlerhaft.
2. EMV-Störaussendungen treten auf.
Die Devolo AG kann hierzu gemäß § 26 EMVG innerhalb von vier Wochen ab der Veröffentlichung eine Stellungnahme abgeben.
Tnx Info Kurt Röhlig, DL3UXI