4-m-Band ab sofort bis 31.12.19 eingeschränkt freigegeben
2018-12-19
Die vorübergehende Nutzung eines 50 kHz breiten Segmentes des 4-m-Bandes soll ab sofort bis einschließlich 31. Dezember 2019 unter folgenden Nutzungsbedingungen geduldet werden:
- Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,200 MHz
- nur ortsfeste Amateurfunkstellen
- nur für Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A
- maximal 25 W ERP (!)
- alle Sendearten, sofern die belegte Bandbreite 12 kHz nicht übersteigt
- nur horizontale Antennenpolarisation
- keine Störung anderer Funkdienste
Die betreffende Mitteilung 414/2018 dürfte demnächst auf der Website der BNetzA unter Verfügungen und Mitteilungen nachzulesen sein. Bitte beachten Sie den Unterschied zum 6-m-Band:
70 MHz – 25 W ERP (41 W EIRP)
50 MHz – 25 W PEP
Funkamateuren, die erst jetzt das 4-m-Band für sich erschließen möchten, sei die Lektüre unserer online veröffentlichten Tipps sowie des zweiseitigen Beitrags in 8/2014, S. 826 f. empfohlen.
Tnx Info DF2ZC
Red. FA/-rd