Mitteilung 666/19 der Bundesnetzagentur
2019-12-19

Mit dem am 18. 12. erschienenen Amtsblatt 24/2019 hat die Bundesnetzagentur die Mitteilung Nr. 666/2019 veröffentlicht, die im Laufe der nächsten Tage auch unter der bekannten Adresse www.bnetza.de/amateurfunk bei Verfügungen und Mitteilungen auftauchen dürfte.
Demnach wird die Nutzung der Frequenzbereiche 2320 MHz bis 2450 MHz und 5650 MHz bis 5850 MHz mit ≤ 5 W PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E weiterhin (wir berichteten 2017) bis 31. 12. 2020 geduldet.
Red. FA/-rd