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Allgemeinzuteilung für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk im Frequenzbereich 59 GHz bis 63 GHz

2018-12-06

Die BNetzA hat mit Vfg. Nr. 150/2018 die Frequenzen im Frequenzbereich 59 GHz bis 63 GHz zur Nutzung für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk durch die Allgemeinheit auf sekundärer Basis zugeteilt.

Die bis zum 31. 12. 2020 befristete Verfügung ist im Amtsblatt 23/2018 vom 5. Dezember erschienen und dürfte demnächst auf dem im Bild angegebenen Weg, Unterpunkt Richtfunk, auf der BNetzA-Website im vollen Wortlaut zu finden sein. Sie hebt die vorige Mitteilung 217/2008 auf.

Frequenznutzungsparameter sind:
• maximal zulässige äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) 316 W (55 dBm)
• minimaler Antennengewinn 35 dBi
• Kanalbandbreiten 150 MHz bis 2,0 GHz

Die Punkt-zu-Punkt-Richtfunkanwendungen dürfen andere Funkanwendungen nicht stören und müssen ggf. mit betrieblichen Einschränkungen rechnen.

Die Nutzung der Frequenzen ist nicht an einen bestimmten Standard gebunden. Geräte, die im Rahmen dieser Frequenznutzung eingesetzt werden, unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (Funkanlagengesetz – FuAG)" und des "Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz – EMVG)".

Der Frequenznutzer ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und zur Sicherung der Telekommunikationsanlagen verpflichtet (§§ 88, 90 TKG).

Der Frequenznutzer unterliegt hinsichtlich des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern den jeweils gültigen Vorschriften.

Der angegebene Frequenzbereich darf im Rahmen dieser Verfügung selbstredend auch von Funkamateuren benutzt werden, jedoch stellen die auf dieser Basis getätigten Funkverbindungen keinen Amateurfunkdienst dar.

 

Des Weiteren gibt es mit Vfg. 151/2018 eine neue Allgemeinzuteilung für WAS/WLAN in den Bereichen 5150 MHz bis 5350 MHz und 5470 MHz bis 5725 MHz, die bereits als PDF-Datei ladbar ist. Diese tangiert auch den Frequenzbereich 5650 bis 5850 MHz (6-cm-Band), welcher dem Amateurfunkdienst – allerdings auf sekundärer Basis – zugewiesen ist.

Red. FA/-rd

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