Fristverlängerung für analogen Bündelfunk
2018-04-23
Frequenzzuteilungen jetzt bis Ende 2025 gültig
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat die Befristungen von analogen Frequenzzuteilungen für den schmalbandigen Bündelfunk in den Frequenzbereichen 410 MHz bis 430 MHz und 440 MHz bis 443 MHz bzw. 445 MHz bis 448 MHz bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Bislang galt für Frequenzzuteilungen für den analogen Bündelfunk eine um fünf Jahre kürzere Befristung als für die digitale Variante.
Solche Frequenzzuteilungen werden von der BNetzA grundsätzlich befristet festgelegt, können aber jederzeit geänderten Anforderungen angepasst werden. Dazu sah sich die BNetzA nun veranlasst, wie die Behörde in ihrer Mitteilung 82/2018 im Amtsblatt 7/2018 vom 18. April 2018 darlegte.
Demnach waren Zuteilungen analoger Bündelfunkfrequenzen bislang bis zum 31. Dezember 2020 und digitaler Bündelfunkfrequenzen bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Diese unterschiedlichen Laufzeiten, so erklärte die BNetzA, wurden trotz der Anerkennung einer sogenannten „Technologieneutralität aufgrund der erwarteten Marktentwicklung und der technischen Fortentwicklung der Digitalisierung festgelegt.“ Analoge Netze sollten demnach zu einem früheren Zeitpunkt als digitale Netze erneut auf deren Bedarf einer weiteren Nutzung überprüft werden.
Nun stellte die BNetzA bereits jetzt fest, „dass im Gegensatz zur früheren Prognoseentscheidung weiterhin ein Bedarf an analog genutzten Frequenzen besteht, wenngleich die Nachfrage nach digitalen Bündelfunkfrequenzen deutlich höher ist.“ Die entsprechende Technik für analogen Bündelfunk sei weiterhin verfügbar, standardisiert und im Frequenzplan ausgewiesen. Mit Blick auf die längere Restlaufzeit von zusätzlichen fünf Jahren für die digitalen Bündelfunkfrequenzen und im Hinblick auf die Technologieneutralität würden daher die Laufzeiten nun angeglichen.
Red. FA/-joi