DSGVO - Keine Panik?
2018-05-29
Obwohl die Justizministerin Barley vollmundig angekündigt hatte, gegen kommerzielle Abmahner vorgehen zu wollen, hat die neue DSGVO zahlreiche Webseiten-Betreiber dazu veranlasst, ihre Seiten und Blogs vorübergehend oder für immer offline zu schalten. In verschiedenen Stellungnahmen dazu werden nicht die angedrohten hohen Bußgelder als Grund genannt, sondern die blanke Furcht vor teuren Abmahnungen von Anwälten und Verbraucherschutzverbänden.
Wir jedenfalls hatten den Aufwand, der nötig war, um unsere Webseiten gesetzeskonform und abmahnsicher umzubauen, doch erheblich unterschätzt, zumal erst wenige Tage vor dem 25. 5. 2018 wichtige Details bekannt wurden. Seit heute aber ist www.funkamateur.de wieder erreichbar, auch wenn einige Formulare noch nicht wieder zur Verfügung stehen.
Unser Onlineshop www.box73.de soll spätestens mit Erscheinen der FA-Ausgabe 7/2018 wieder geöffnet sein, es folgen www.fa-kleinanzeigen.de und www.qsl-shop.com.
In diesem Zusammenhang stellt sich uns auch die Frage, warum die Bundesregierung hier eine offenbar nicht ganz bis zu Ende gedachte EU-Verordnung unverändert in nationales Recht umgesetzt hat, während auf der anderen Seite die EMV-Richtlinie 2014/30/EU bei der Umsetzung in nationales Recht wesentlich verwässert wurde, sodass zum Nachteil von uns Funkamateuren und Rundfunkhörern keine klaren Regeln zur Sicherstellung eines EU-richtlinienkonformen Funkschutzes in das neue EMV-Gesetz eingeflossen sind (s. a. PI des DARC e. V. vom 7. September 2017).
Red. FA