Spanien: Amateurfunk auf 40 MHz
2025-11-29
Telekommunikationsbehörde verlängert 8-m-Erlaubnis
Die spanische Telekommunikationsbehörde hat erneut eine Sondergenehmigung für Amateurfunkbetrieb im 8-m-Band erteilt. Der Staatssekretär für Telekommunikation und digitale Infrastruktur Spaniens hat dazu eine Resolution herausgegeben, die zeitlich begrenzt die Nutzung des Frequenzbereichs von 40,650 MHz bis 40,750 MHz für spanische Funkamateure genehmigt. Damit wird eine erstmals im April 2024 erteilte Genehmigung um 18 Monate verlängert.
Die Behörde folgte einem Antrag des spanischen Amateurfunkverbands URE vom 9. September 2025, begleitet von einem detaillierten Bericht (PDF "Estudio de los 40 MHz en España") über bisherige Erfahrungen spanischer Funkamateure im 8-m-Band. Die Frequenzbehörde hat die Ergebnisse dieser Studie positiv bewertet. Folgende Bedingungen gelten nun:
Dauer: 18 Monate ab Veröffentlichung (13.10.2025)
Autorisierter Bandbereich: 40,650 MHz bis 40,750 MHz
Maximal zulässige Leistung: 100 W PEP
Stationstyp: ortsfeste Amateurfunkstellen
Meldepflicht: Der teilnehmende Funkamateur muss die regionale Frequenzbehörde seiner Provinz vorab über die Teilnahme am 8-m-Betrieb informieren.
Einschränkung: Der Funkbetrieb auf 8 m ist sofort einzustellen, wenn andere Funkdienste dadurch gestört werden.
Dieser Abschnitt des Spektrums zwischen Kurzwelle und UKW ermöglicht laut URE interessante Beobachtungen zur Erforschung der ionosphärischen Funkausbreitung und Sonnenaktivität. Zu den bisherigen Meilensteinen im 8-m-Band gehören FT8-Verbindungen spanischer Funkamateure mit Stationen in Australien, Neuseeland, Kanada, Mexiko und Südafrika. Zudem gelang der Empfang der fast 19500 km entfernten neuseeländischen 10-W-Funkbake ZL28M auf 40,680 MHz in mehreren europäischen Ländern; gesendet wird in FT8 und CW.
URE via DL1AX
Red. FA/-joi


