EU-Richtlinie 2014/30 steht zur Kommentierung
2020-02-07

Im Rahmen der Evaluierung der EU-Vorschriften zu elektromagnetischer Verträglichkeit steht die Richtlinie 2014/30/EU zur Kommentierung. Durch diese Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit werden Grenzwerte für elektromagnetische Emissionen von Geräten oder Anlagen festgelegt, um Störungen zu vermeiden. Auf dieser Basis führt die Bundesnetzagentur in ihren Amtsblättern immer wieder auch störende Geräte auf, deren Inverkehrbringung sie untersagt.
Im Rahmen dieser Evaluierung gilt es zu untersuchen, ob die Richtlinie weiterhin ihren Zweck erfüllt. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen wird die Kommission mögliche weitere Schritte zu ihrer Verbesserung prüfen.
Auf der Website der EU kann man hierzu Stellung nehmen. Die Kommentierungsfrist läuft noch bis 20. 2. 2020.
Bernd Mischlewski, DF2ZC