Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuellen Frequenznutzungsplan
2021-01-19

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) hat einen aktuellen Frequenznutzungsplan mit Stand Januar 2021 veröffentlicht.
Der Frequenzplan basiert auf der Frequenzverordnung (bisher Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) und enthält Angaben zu Nutzungsmöglichkeiten, deren Festlegungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 3000 GHz liegen.
Mit der Verfügung 01/2021 im Amtsblatt 01/2021 der Bundesnetzagentur vom 13. 1. 2021 trat der aktualisierte Frequenzplan für die Bundesrepublik Deutschland mit Stand Januar 2021 in Kraft. Der Frequenzplan wurde unter Beteiligung des Bundes und der Länder sowie der betroffenen Kreise der Öffentlichkeit aufgestellt. [Zitat BNetzA]
Eine dieser Frequenznutzungen ist naturgemäß der Funkdienst Amateurfunk.
Eine weitere ist der CB-Funk, der als privater Nahbereichsfunk eingestuft wird – worüber die DXer unter den CB-Funkern vermutlich schmunzeln dürften.
Die Einzelheiten lassen sich dieser Webseite entnehmen, von wo aus auch das Dokument als 9 MB große PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Für das 6-m-Band, Teilplan 195, Eintrag 195003, ist noch der Stand von Oktober 2019 ausgewiesen. Hier gilt ungeachtet dessen die verlängerte Duldungsregelung gemäß Vfg. Nr.127/2020 mit den Bedingungen vom 6. Mai 2020.
Red. FA