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RTA beim BMVI zum Gespräch - auch über Klasse K

2015-04-17

RTA-Logo

Am 25. 3. 2015 trafen sich Vertreter des Runden Tisch Amateurfunk (RTA) mit den zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dabei erörterten sie in einem sechs Stunden andauernden Gespräch intensiv Einzelheiten zur Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung. Es wurde auch so konkret, dass erste Änderungen von Formulierungen in die bestehenden Gesetzestexte eingepflegt wurden, um so einen ersten Entwurf für ein gemeinsames Werk zu erhalten.
 
Aufgrund der für 2018 seitens der Bundesregierung geplanten Bundesgebührenordnung besteht die Notwendigkeit der Änderung des AFuG. Bei dieser Gelegenheit kann der RTA-Vorstand nun die Belange aus den bestehenden Mandaten entsprechend einbringen. (RTA-Information)

Der volle Wortlaut der diesbezüglichen RTA-Information vom 9. 4. 2015 ist unter anderem auf der Website des VFDB e. V. unter "Neues vom RTA" nachzulesen.

Dabei hat der RTA mehr als 30 verschiedene Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht. Dazu zählt unter anderem der Wunsch nach Einführung einer Amateurfunk-Zeugnisklasse K, die unterhalb der Klasse E angesiedelt sein soll und nach Informationen des FUNKTELEGRAMMs u. a.

- 10 W EIRP
- alle Sendearten
- Bänder 80 m, 10 m, 2 m, 70 cm, 3 cm
- Selbstbaumöglichkeit
- Upgrade-Fähigkeit
- Notwendigkeit eines Praktikums

umfassen soll. Der VFDB e. V. (siehe dort unter "VFDB legt Veto ein") und die AGCW lehnen eine Zeugnisklasse K unter diesen Bedingungen ab.

 

Red. FA/rd

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