Referentenentwurf der neuen Amateurfunkverordnung liegt vor
2022-09-08
Einsteigerklasse N soll kommen
Am 7.9. informierte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) per Pressemitteilung über den Entwurf einer Novelle der Amateurfunkverordnung (AFuV). Gleichzeitig wurde die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.
Auffälligste Neuerung ist die Einführung einer Einsteigerklasse N mit erleichterter Prüfung. Sie ermöglicht einen niederschwelligeren Einstieg in den Amateurfunk über geringere Prüfungsvoraussetzungen mit Konzentration auf Betriebstechnik, Vorschriften und grundlegende Technikkenntnisse. Lizenzinhaber dürfen eingeschränkten Betrieb mit 10 W EIRP ausschließlich im 2-m- und im 70-cm-Band durchführen. Die Prüfungen für die Klassen A und E sind inhaltlich überarbeitet: Hier werden nun auch Themen aus der Digitaltechnik adressiert. Prüfungen sollen – wie etwa in den USA üblich – zukünftig in einem aufbauenden System erfolgen: Fürs Upgrade aus der Klasse N oder E ist nur noch die jeweils erforderliche Technikprüfung zu absolvieren.
Erstmals wird nun auch Remote-Betrieb, also der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort, für Lizenzinhaber der Klasse A zugelassen. Damit ist die Fernsteuerung einer Funkstation nun auf eine rechtlich sichere Basis gestellt. Bei Fonie-Modes ist dem Rufzeichen das Wort „Remote“, bei Telegrafie oder digitalen Sendearten der Zusatz „/R" anzufügen.
Ausbildungsfunkbetrieb ist zukünftig ohne ein spezielles Ausbildungsrufzeichen (nicht mehr vergeben) erlaubt: An der Station eines A- oder E-Lizenzinhabers ist dieser mit vorangestelltem Präfix „DN/“ durchzuführen. Den AFuV-Entwurf findet man zum Download im PDF-Format.
Wie geht es nun weiter? Der RTA als Vertretung des Amateurfunks in Deutschland wird bis Ende des Monats Stellung nehmen und dem BMDV seine Kommentierung zuleiten. Sollte es keinen wesentlichen weiteren Diskussionsbedarf geben, könnte die neue Amateurfunkverordnung bereits im November in Kraft treten.
Um Irritationen zum Thema Sendeleistung im 50-MHz-Band vorzubeugen: Unabhängig vom AFuV-Entwurf gilt weiterhin die bis Ende 2022 laufende Regelung aus dem BNetzA-Amtsblatt 24/2021 mit ≤ 100 W PEP für Klasse E und ≤ 750 W PEP für Klasse A im Bereich 50,0 MHz bis 50,4 MHz. In Gesprächen mit dem Primärnutzer streben der RTA und das Referat Frequenzmanagement des DARC an, diese jeweils befristeten Erlaubnisse in einen Dauerzustand zu überführen. Das Einverständnis des Primärnutzers vorausgesetzt, wird es wohl zumindest 2023 noch einmal bei einer befristeten Duldung bleiben. Für den praktischen Betrieb hat das letztendlich keine Auswirkungen.
Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC
Referent Frequenzmanagement im DARC e.V.