Elektronische Geräte und Funkgeräte am Steuer
2017-10-19
Wie der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, auf seiner Website mitteilt, ist die Nutzung von elektronischen Geräten und Funkgeräten im Straßenverkehr mit Wirkung ab dem 19. Oktober 2017 neu geregelt. Betroffen sind auch Funkamateure und andere Funkanwender (CB-Funk, Jedermannfunk).
Für die Nutzung von Funkgeräten gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2020. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Funkgeräte während der Fahrt praktisch nur noch mit einer Freisprecheinrichtung genutzt werden. Das gilt auch für Radfahrer.
Die Details sind unter o. g. Link nachzulesen.
Tnx Info DG2KAR