Ab sofort bis 30.09. Contestbetrieb auf 50 MHz gestattet
2019-05-29
In ihrem aktuellen Amtsblatt 10/2019 vom 29. 5. 2019 informiert die Bundesnetzagentur über eine substanzielle Änderung der Nutzungsbestimmungen im 6-m-Band: Für den Frequenzbereich 50,08 MHz bis 51,00 MHz gilt nun die Gestattung des Contestbetriebs im Zeitraum vom 1.5. bis 30.9. Mit dieser Verfügung 64/2019 wird die bisherige Verfügung 36/2006 aktualisiert.
Die in der Mitteilung 287/2019 bis zum 31.12.2019 befristeten sonstigen Bestimmungen, wie z.B.
- Verzicht auf Betriebsmeldung und telefonische Erreichbarkeit oder
- die Nutzbarkeit aller Sendearten, die weniger als 12 kHz Bandbreite beanspruchen,
gelten bis zum Jahresende 2019 weiter. Gleiches gilt für den erlaubten Frequenzbereich 50,03 MHz bis 51 MHz.
Beide genannten Publikationen der BNetzA sind bereits online einsehbar.
Bei der im Oktober anstehenden WRC-19 steht eine geänderte 50-MHz-Zuweisung für den Amateurfunk zum Beschluss an. Bei der nationalen Umsetzung könnten laut Aussage von DK4VW, Referent Frequenzmanagement beim DARC e.V., dann Anfang 2020 vereinfachte Regelungen des Betriebs bis zu einer Neufassung der Amateurfunk-Verordnung gefunden werden.
DF2ZC