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Bundesnetzagentur erlässt Vfg. Nr. 61/2024

2024-06-12

Neuer Rufzeichenplan für Amateurfunkdienst in Deutschland

Die Bundesnetzagentur hat heute das Amtsblatt Nr. 11/2024 veröffentlicht. Es kann hier eingesehen oder heruntergeladen werden. Für Funkamateure ist die Verfügung Nr. 61/2024 von Bedeutung.

Sie enthält einen neuen Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Dieser untergliedert sich in:
1.   Rufzeichen mit 2- oder 3-buchstabigen Suffixen,
2.   Rufzeichen mit 1-buchstabigen Suffixen für Klubstationen
3.   Rufzeichen mit 4- bis 7-stelligen Suffixen für Klubstationen
4.   Klubstationsrufzeichen für Angehörige der öffentlichen Not-, Katastrophenschutz- und
      Rettungsdienste sowie für Notfunkgruppen
5.   Kurzzeitzulassungen für ausländische Funkamateure
6.   Kennungen zum Betrieb von leistungsschwachen Sendern (betrifft in erster Linie Fuchsjagdsender – d. Red.)
7.   Nicht zulässige Rufzeichen (wie etwa SOS – d. Red.)
8.   Befristung von Rufzeichenzuteilungen
9.   International gebräuchliche Rufzeichenzusätze
10. Ausbildungsfunkbetrieb
11. Remotebetrieb

So werden beispielsweise Ausbildungsrufzeichen der Reihe DN1AA bis DN8ZZZ ab 24.06.2025 nicht mehr zugeteilt.
Statt dessen ist an das personengebundenen Rufzeichen des Ausbilders oder der Klubstation das Zeichen „/T“, bei Sprechfunkverkehr das Wort „Trainee“, verpflichtend anzufügen.

Die Klubstationsrufzeichen mit 4- bis 7-stelligen Suffixen sind gedacht für "Eine öffentliche Veranstaltung mit Bezug zu aktuellen oder historischen sportlichen, kulturellen, künstlerischen, technischen, literarischen Ereignissen oder Persönlichkeiten mit überregionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung, die durch eine Amateurfunkstelle begleitet wird."

Bitte beachten Sie auch unsere andere Nachricht vom 12. Juno zur verlängerten Duldungsregelung für 4 m!

Red. FA/-rd
mit tnx an DL1AX

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