Klasse E darf ab 1.1.25 wieder auf 6 m senden; Duldungsverlängerung 4 m bis Ende 2025
2024-12-18
Bis zum Schluss war nicht sicher, ob Funkamateure mit Lizenzklasse E im neuen Jahr wieder Sendebetrieb auf 6 m durchführen dürfen. DARC und RTA waren in den vergangenen Monaten immer wieder beim Ministerium und der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorstellig geworden, um eine entsprechende Duldung zu erlangen.
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Amateurfunkverordnung (AFuV) am 24.6. dieses Jahres war die entsprechende Regelung für die Klasse E ausgelaufen, während die Klasse A in der AFuV eine dauerhafte Sendeberechtigung erhalten hatte.
Doch nun ist weißer Rauch aufgestiegen: Im heute (18.12.24) veröffentlichten Amtsblatt 24/2024 verfügt die BNetzA, dass die Klasse E ab dem 1.1.2025 nun wieder im 6-m-Band funken darf, zu den bekannten Bedingungen: Im Frequenzbereich 50,0 MHz bis 50,4 MHz darf mit maximal 100 W PEP gesendet werden, ausschließlich horizontale Polarisation ist erlaubt. Im Rest des Bandes sind maximal 25 W PEP zulässig.
Die am 31.12.24 auslaufende Duldungsregelung fürs 4-m-Band wird im selben Amtsblatt bis zum 31.12.25 verlängert. Hier ist Sendebetrieb ausschließlich für Inhaber der A-Lizenz im Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,210 MHz zulässig. Die max. Sendeleistung beträgt 25 W ERP, bei horizontaler Polarisation.
Das Amtsblatt 24 kann wie alle Amtsblätter des laufenden Jahres hier heruntergeladen werden.
Bernd Mischlewski, DF2ZC