BNetzA: 2025 7,7 Mio. unzulässige Geräte
2026-02-06
Im Jahr 2025 stellte die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erhebliche Mängel an elektronischen Geräten im Online- und stationären Handel fest. Betroffen waren insgesamt 7,7 Mio. Geräte.
Formale Mängel waren fehlende CE-Kennzeichnungen oder fehlende Angaben zum verantwortlichen Unternehmen. Grundlegende Mängel waren zum Beispiel die Überschreitung von Störaussendungsgrenzwerten. Diese Überschreitungen können Funkstörungen oder elektromagnetische Störungen bei anderen elektrischen Geräten verursachen. Die Marküberwachung ist für Kontrollen von Geräten zuständig, die unter die EU-Funkanlagenrichtlinie sowie unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit fallen.
Ob auch die lebensgefährlichen fehlenden Schutzleiter bei importierten Mehrfachsteckdosen erfasst wurden – wir berichteten – ist offen. Diese kriminellen Produkte werden übrigens trotz aller hohen Importzölle der US-Regierung auch intensiv in den US-Varianten in die USA exportiert.
Marktüberwachung im Onlinehandel
Die Online-Marktüberwachung der BNetzA hat im Jahr 2025 insgesamt 1266 auffällige Angebote gefunden. 2024 identifizierte sie 1426. Sie meldete diese den Verkaufsplattformen, die die Angebote vom Markt nahmen. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von über 5 Mio. Geräten.
Die höchsten Stückzahlen betrafen Angebote bestimmter Smartwatch- und Funkgerätemodelle. Im EU-Schnellwarnsystem Safety-Gate sind bestimmte Smartwatchmodelle als nicht verkehrsfähig gelistet, weil diese eine Blutzuckermessung anbieten, die jedoch nur simuliert ist. Trotzdem stellte die BNetzA Verkaufsangebote dieser Smartwatchmodelle fest. Diese Angebote hielten auch Vorgaben aus dem Funkanlagengesetz nicht ein. Die BNetzA meldete die Angebote an die jeweiligen Verkaufsplattformbetreiber. Diese löschten die Angebote anschließend.
Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Im deutschen Einzelhandel überprüfte die BNetzA knapp über 2100 Gerätetypen, 2024 waren es 1540. 58 % der überprüften Gerätetypen hielten die Vorgaben nicht ein. Dies betraf bei den verschiedenen Gerätetypen eine Stückzahl von rund 1,9 Mio. Geräten.
Die BNetzA überprüfte messtechnisch unter anderem Wechselrichter für Batteriespeicher bei Photovoltaikanlagen. Ein Gerätetyp überschritt zum Beispiel erheblich die Störaussendungsgrenzwerte. Bei so einem Fall besteht das Risiko, dass unter anderem IP-Dienstprodukte wie Heimrouter und natürlich der Amateurfunk im Umfeld gestört werden. Die Bundesnetzagentur forderte den Hersteller auf, die Mängel zu beheben. Dieser stellte die Produktion und den Vertrieb des nichtkonformen Gerätetyps ein.
Zusammenarbeit mit dem Zoll
Durch enge Kooperation zwischen BNetzA und Zoll wurden im Jahr 2025 erneut Geräte bereits bei der Einfuhr in den EU-Binnenmarktes überprüft. Im Jahr 2025 meldete der Zoll 8202 verdächtige Warensendungen an die Marküberwachung der Bundesnetzagentur. Dies waren deutlich mehr als im Jahr 2024 mit 5005. Davon waren rund 89 % auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre war eine Stückzahl von mehr als 359.000 Geräte betroffen.
Weitere Informationen veröffentlicht die Bundesnetzagentur in der Jahresstatistik 2025 der Marktüberwachung.
DL2MCD nach PI


