Behördenfunk abzuhören kann auch für Beteiligte strafbar sein
2025-07-29
Dass man den Polizeifunk nicht abhören darf, sollte sich zumindest in unseren Kreisen herumgesprochen haben. Da er wie der gesamte BOS-Funk mittlerweile digitalisiert und verschlüsselt abläuft, ist dies im Normalfall auch gar nicht möglich. Die Beteiligten selbst müssen und können ihn dagegen natürlich abhören, und zwar mit den dafür vorgesehenen Geräten.
Was auch diese allerdings nicht dürfen, ist es, den Funkverkehr weiterzuleiten oder aufzuzeichnen. Genau dies taten jedoch Mitarbeiter einer Ortsfeuerwehr im Oberallgäu, wie die Kriminalpolizei Memmingen ermittelte. Problematisch war dabei nicht nur, dass der Funkverkehr so die gesicherten Wege verließ, sondern auch, dass neben Feuerwehrmitarbeitern und jenen des Rettungsdiensts anscheinend auch einzelne Journalisten so den Feuerwehrfunkverkehr mithören konnten.
DL2MCD


