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GEMA vs. OpenAI 1:0

2025-11-12

Die GEMA hatte OpenAI verklagt, wegen der wörtlichen Wiedergabe von Songtexten durch ChatGPT, beispielsweise „Atemlos durch die Nacht“ von Helene Fischer (Interpretin) bzw. Kristina Bach (Texterin), wir berichteten. Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber, darunter auch „Wie schön, dass du geboren bist“ von Rolf Zuckowski.

Das Landgericht München I hat dem Kläger nun größtenteils Recht gegeben:

[...] Nach Überzeugung der Kammer seien die streitgegenständlichen Liedtexte reproduzierbar in den Sprachmodellen 4 und 4o der Beklagten enthalten. Aus der informationstechnischen Forschung sei bekannt, dass Trainingsdaten in Sprachmodellen enthalten sein können und sich als Outputs extrahieren lassen. Dies werde als Memorisierung bezeichnet. Eine solche liege vor, wenn die Sprachmodelle beim Training dem Trainingsdatensatz nicht nur Informationen entnähmen, sondern sich in den nach dem Training spezifizierten Parametern eine vollständige Übernahme der Trainingsdaten finde. Eine solche Memorisierung sei durch einen Abgleich der Liedtexte, die in den Trainingsdaten enthalten waren, mit den Wiedergaben in den Outputs festgestellt. Angesichts der Komplexität und Länge der Liedtexte sei der Zufall als Ursache für die Wiedergabe der Liedtexte ausgeschlossen. [...]

Ausführlicher ist dies hier nachzulesen, doch es ist offensichtlich, dass sich das Gericht hier auch technisch sehr detailliert mit der Funktion von ChatGPT auseinandergesetzt hat.

Da sich die Problematik ebenso wie auf Songtexte auch auf journalistische Texte oder Bücher bezieht, sieht der Deutsche Journalistenverband dies als Sieg für die Urheber. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da die Gegenseite den Instanzenweg ausschöpfen dürfte.

Interessant ist, dass nun die normale Textsuche in Suchmaschinen wie Google noch funktioniert, sowohl mit Links auf entsprechende Webseiten als auch teilweise mit KI-Zusammenfassungen, aber dasselbe als gesprochene Frage an Google Assistant („Ok Google, wie lautet der Text von ‚Wie gut, dass Du geboren bist?‘“) nur noch eine Fehlermeldung (‚Entschuldige, das habe ich nicht verstanden!“) zur Folge hat.

DL2MCD

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