Teure Schriften: Verurteilung wegen Weitergabe von IP-Adresse
2022-02-02
Wer sich die Mühe macht, eine Website zu erstellen, kann in alle möglichen kostspieligen Fallen tappen. Aktuell landete ein Datenschutzverstoß vor Gericht, bei dem eine Website die IP-Adressen der Besucher zu Google übertrug. Und zwar nicht durch Google Analytics, wo das Problem sich mittlerweile durchaus herumgesprochen hat, sondern durch die Nutzung von Google Fonts.
Während man in Textverarbeitung und Büchern Tausende verschiedener Schriftarten kennt, sind im Internet relativ wenige Schriftarten in allen Browsern darstellbar. Sollen ausgefallene Schriften angezeigt werden, so müssen diese auf einem Server hinterlegt sein. Gegebenenfalls ist zusätzlich eine Lizenz für deren Nutzung erforderlich. Steht die Schrift nicht zur Verfügung, erscheint beim Besucher der Website nur eine Standardschrift.
Ein Ausweg hierzu ist Google Fonts – hier werden die neuen Schriften vom Google-Server aus nachgeladen. Und dies ist das Problem: Google erfährt so, von welcher IP-Adresse so eine Website aufgerufen wird.
Der Inhaber einer Google Fonts nutzenden Website wurde laut rewis.io vom Landgericht München zu 100 € Schadensersatz verurteilt, weil er durch die Nutzung von Google Fonts die Weitergabe der IP-Adresse des Website-Besuchers an Google ermöglichte. Wird die Weitergabe nicht beseitigt oder tritt dies wiederholt auf, drohen bis zu 250 000 € Ordnungsgeld oder bis zu sechs Monaten Ordnungshaft.
Die unerlaubte Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Besucher einer Website stellt jedoch laut Urteilsbegrundung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach $ 823 Abs. 1 BGB dar. Dies beinhaltet das Recht des Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Außerdem sei der Besucher einer Website zur Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte nicht verplichtet, seine IP-Adresse zu verschleiern, wie dies etwa durch die Nutzung eines VPN möglich wäre.
Das klingt noch vergleichsweise harmlos, auch wenn es für eine private Website unangenehm sein kann, denn die meisten anderen Dinge wie Abmahnungen aufgrund unlizensierter Bilder oder Schriften sind teurer.
DL2MCD