mabb kritisiert Gesetzentwurf zu öffentlichen WLAN
2015-04-13
Der vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 11. März 2015 veröffentlichte Entwurf (wir berichteten) zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wird nach Ansicht der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) das Ziel – die Förderung des Angebots öffentlicher WLAN-Netze durch Klarstellung der Haftungsregelungen – eher behindern als fördern. Zudem weicht der Entwurf stark von den Empfehlungen der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2013 ab. Diese Vorbehalte hat die mabb dem BMWi in einer Stellungnahme mitgeteilt.
Die mabb kritisiert am Änderungsentwurf die folgenden Aspekte:
- Die Gefährdung eines einfachen Zugangs zu öffentlichen WLAN-Netzen und
- die Ungleichbehandlung von kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern.
Öffentliche WLAN-Netze brauchen, um praktikabel und nutzerfreundlich zu sein, einen einfachen Zugang. Auch wenn die vorgebrachten Änderungen theoretisch zu einer höheren Rechtssicherheit für gewerbliche WLAN-Anbieter führen könnten, entsprechen die damit verbundenen Auflagen keinem realistischen Nutzungsszenario. Eine Verschlüsselung von öffentlichen WLAN-Netzen, wie sie im Entwurf vorgesehen ist, darf nicht zu den Voraussetzungen für eine Haftungsbefreiung gehören. Sie ist mit bereits bestehenden und zukünftigen öffentlichen WLAN-Angeboten nicht vereinbar.
Darüber hinaus kritisiert die mabb die Diskriminierung von nichtgewerblichen und privaten WLAN-Anbietern. Der Entwurf sieht vor, dass nur die WLAN-Betreiber privilegiert werden, die anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung ihr Internet zur Verfügung stellen. Nicht-kommerzielle Anbieter oder Privatpersonen müssen einen Forderungskatalog erfüllen, der an der Realität vorbei geht und praktisch nicht umsetzbar ist. Er ist zudem ein Rückschlag für die Freifunk-Bewegung, die im Laufe der letzten Jahre digitale Infrastrukturen oft auch an Orten aufgebaut hat, wo das Interesse kommerzieller Anbieter zu gering war.
Den vollen Wortlaut der Stellungnahme könen Sie hier als PDF-Datei einsehen.
PI