Recht auf Reparatur
2023-12-02
Die Gerätehersteller haben jahrelang Produkte so gebaut, dass sie unreparierbar sind. Elektrische Zahnbürsten können zwar geöffnet werden, um den Akkumulator zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Ein neuer Akkumulator kann dagegen nicht eingebaut werden, und so ist beim Autor eine fast neue Braun Oral B io9 nun Sondermüll, da sich der Akkumulator nicht mehr aufladen lässt.
Für einen Onkyo High-End-MP3-Spieler DP-X1, dessen Akkumulator nach etlichen Jahren ebenfalls den Geist aufgab, ließ sich zwar in China bei Alibaba ein Ersatzakkumulator bestellen, der sogar mit Werkzeug zum Wechseln geliefert wurde. Dennoch brach beim Öffnen des Geräts ein Displaystecker an einem extra kurz gehaltenen Kabel ab, sodass es nun ebenfalls unreparierbar ist. Doppelt ärgerlich, weil es mittlerweile sowohl das Gerät als auch den Hersteller nicht mehr gibt und eine Reparatur durch diesen damit ebenso ausscheidet wie ein Ersatz. So steigen die Berge an giftigen Abfällen und die Rohstoffe werden weiter geplündert.
Apple konnte sich in den USA nicht mehr dem Recht der Kunden auf Reparatur widersetzen und auch in Deutschland lernen die Hersteller, dass ständiges Wegwerfen und neu Kaufen nicht mehr akzeptiert wird.
Die Bundesregierung hat das Recht auf Reparatur ebenfalls auf der Agenda, vergibt hierfür einen Reparierbarkeits-Index auf den Energielabeln von Smartphones und Tablets und empfiehlt auch Repair-Cafés für jene, die selbst nicht genügend Bastelfähigkeiten haben.
DL2MCD