Bayern: UKW-Sender für Autokinos nur anzeigepflichtig
2020-05-30
Kinos waren eine der ersten von Corona-Schließungen betroffenen Branchen, und werden wohl auch am längsten geschlossen blieben. Durchaus verständlich, eine der übelsten Grippe-Erkrankungen, die ihn schließlich auch den Job kostete, fing sich der Autor in einem Hamburger Kino ein. Doch schlimm für Kino-Betreiber, die jetzt mit einem zugegeben auch noch besonders ungünstigen Kino-Namen nur noch Opernübertragungen [corona-cineplex.de] zeigen können. Und die Filmbranche, die ihre Neuerscheinungen nur noch per Streaming zeigen kann.
Deshalb kommt nun etwas aus den 1950er-Jahren wieder zu Ehren: Das Autokino [media-control.de]. Hier gibt es keine Probleme mit Mindestabstand und Infektionsschutz. Nur die frühere Technik, den Besuchern Lautsprecher ins Auto zu reichen, ist natürlich nicht corona-tauglich: Heute wird auf UKW ins Autoradio gefunkt.
Während die Genehmigung eines solchen Kleinsenders früher ein ziemlicher Staatsakt war, ist jetzt aufgrund der aktuellen Situation in Bayern nur eine Anzeige bei der BLM notwendig [blm.de], um von der Bundesnetzagentur eine Frequenz zugeteilt bekommen zu können. Da bereits genehmigte Inhalte ausgestrahlt werden, ist im Gegensatz zu Veranstaltungsfunk keine medienrechtliche Genehmigung notwendig. Geeignete Kleinsender werden von entsprechenden Herstellern auch bereits angeboten [sat-schneider.de].
DL2MCD