USKA gegen Requisition von Amateurfunkanlagen
2026-07-08
Das VBS, das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport der Schweiz plant eine neue Requisitionsverordnung. Die Vorlage erlaubt der Armee, im Ernstfall technische Anlagen und Dienstleistungen zu beschlagnahmen. Für Funkamateurinnen und Funkamateure bedeutet das im schlimmsten Fall: Das VBS holt die Ausrüstung ab — was ein wenig an den Radiocon bzw. das spätere Zentralamt für Funkkontroll- und Messdienst (ZFK) in der DDR erinnert.
Aus diesem Grund hat die Union Schweizerischer Kurzwellen-Amateure USKA im Rahmen der Vernehmlassung am 30. Juni 2026 eine Stellungnahme eingereicht. Die USKA fordert, dass Anlagen und Betriebsmittel des Amateurfunkdienstes inklusive der lizenzierten Betreiber/-innen explizit von der Requisition ausgenommen werden, sofern sie für die Not- und Krisenkommunikation vorgesehen sind.
Der Wert einer Funkstation entsteht nicht durch das Blechgehäuse. Erst das Zusammenspiel von Gerät, Antenne, Stromversorgung und der jahrelangen Erfahrung der Funkamateurinnen und Funkamateure bringt im Krisenfall den Nutzen. Ein requiriertes Gerät in den Händen eines ungeschulten Soldaten ist völlig nutzlos.
Wenn der Bund diese Strukturen durch eine Requisition zerschlägt, gefährdet er die Kommunikationssicherheit der Schweiz. Unsere Funkgeräte laufen mit einfachen Batterien oder kleinen Solarpanels. Wir sind in der Lage, innerhalb kürzester Zeit nach einem Totalausfall der kommerziellen Netze erste Kontakte aus einem Krisengebiet zu aktivieren.
Die USKA vertritt über 3000 der rund 5000 Funkamateure in der Schweiz. Sie reicht dem Bund die Hand für eine Kooperation, fordert aber im Gegenzug den Schutz unserer technischen Ressourcen.
Fakt ist: Der Amateurfunk hilft dem Land am meisten, wenn man ihn arbeiten lässt ...
DL2MCD nach PI


