Vertriebsverbot für Baofeng UV-5RA und BF-888S
2024-05-15
Wie mit Vfg Nr. 55/2024 und Vfg Nr. 56/2024 im Amtsblatt Nr. 9 der BNetzA am 8. Mai 2024 bekanntgegeben, wurde aufgrund der fehlenden Erfüllung der Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) ein ab sofort gültiges Vertriebsverbot für das Baofeng UV-5RA und das Baofeng BF-888S verhängt.
In diesem Zusammenhang ist das Bereitstellen, Inverkehrbringen und die Weitergabe dieser Geräte untersagt.
Das bedeutet, dass diese Geräte ab sofort weder importiert noch gewerblich oder privat verkauft werden dürfen.
Die im Rahmen der von der spanischen Marktüberwachungsbehörde Secretaría de Estado de Telecomunicaciones e Infraestructuras Digitales durchgeführten Konformitätsüberprüfungen ergaben folgende Mängel:
Baofeng UV-5R
- Keine richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung
- Unzureichend durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren und fehlende Entsprechung an die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
- Fehlende Angaben zu Namen, eingetragenem Handelsnamen bzw. Handelsmarke sowie Postanschrift des Einführers auf dem Produkt
- Fehlende Angaben zur Beschränkung der Inbetriebnahme bzw. die für die Nutzungsgenehmigung zu erfüllenden Anforderungen
- Fehlende Bedienungsanleitung
- Überschreitung des Grenzwertes von Nebenaussendungen gemäß Prüfung durch ein messtechnisches Prüflabor
Baofeng BF-888S
- Keine richtlinienkonforme CE-Kennzeichnung
- Unzureichend durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren und fehlende Entsprechung an die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
- Konformitätserklärung bzw. vereinfachte Konformitätserklärung dem Gerät nicht beigefügt
- Fehlende Angaben zu Namen, eingetragenem Handelsnamen bzw. Handelsmarke sowie Postanschrift des Einführers auf dem Produkt und der Verpackung
- Fehlende Angaben zur Beschränkung der Inbetriebnahme bzw. die für die Nutzungsgenehmigung zu erfüllenden Anforderungen
- Beigefügte Bedienungsanleitung fehlerhaft
- Überschreitung des Grenzwertes für EMV-Störaussendungen gem. Prüfung durch ein messtechnisches Prüflabor
Red. FA/DC8FG