WRC19: 2-MHz-Zuweisung von 50 bis 52 MHz für den Amateurfunk
2019-11-14
Nach einem gewissen Hin und Her bei den Workshops der entsprechenden Unterarbeitsgruppe zeigte sich gegen Ende der zweiten Konferenzwoche, dass von keiner Seite mehr ernsthaft gegen eine 2-MHz-Zuweisung in der Region 1 mit sekundärem Status argumentiert wird. Diejenigen Länder, die von dieser generellen Vereinbarung abweichen wollen, können das über entsprechende Fußnoten tun. Auf diese Weise hat man fixiert, dass
- beispielsweise einzelne, vorwiegend afrikanische Länder weiterhin 4 MHz dem Amateurfunk zuweisen,
- manche Länder einen Teil der 2 MHz primär für den Amateurfunkdienst vorsehen
- oder etwa nur 200 kHz sekundär zuweisen möchten.
Insbesondere die Ausformulierung derjenigen Fußnoten, die einen Schutz anderer Funkdienste gewährleisten sollen, erwies sich für manche Länder als problematisch. Hier konnte man sich mitunter des Eindrucks nicht erwehren, dass nicht nur technische Aspekte hineinspielten.
Mit großer Geduld gelang es Dale Hughes, dem Chairman der entsprechenden Untergruppe 4C1, die verschiedenen Interessen zusammenzuführen, sodass man am 12. 11. der übergeordneten Kommission einen abgestimmten Vorschlag vorlegen konnte. Fast wie erwartet gab es zwar erneut etliche Änderungen an den Fußnoten; letzten Endes bestätigten aber alle beteiligten Länder das Papier. Damit ist das Thema durch.
Das Ergebnis muss nun noch in verschiedenen Lesungen – ganz wie bei Gesetzesvorhaben im Bundestag – dem Gesamtplenum aller Länder vorgestellt werden. Bei diesem eher formalen Akt dürfte es aber zu keinen Änderungen mehr kommen; die kritischen Themen wurden ja in den Vorinstanzen abgehandelt.
Die Umsetzung der WRC-Ergebnisse wird dann im Frühjahr 2020 erfolgen.
Bernd Mischlewski, DF2ZC