50 MHz: Vollversammlung der WRC beschließt 2 MHz sekundär
2019-11-21
Während der letzten Tage der WRC19 – diese endet am 23. 11. – fallen langsam auch die Entscheidungen zu den schwierigeren Themen. Unerwartet hatte sich auch der vermeintlich abgeschlossene Tagesordnungspunkt 1.1 "Consideration of an Allocation to the Amateur Service in the 50-54 MHz Frequency Band in Region 1" zu einem solchen kritischen Thema entwickelt.
Hier hatten sich die Arbeitsgremien nach einem gewissen Hin und Her letztendlich geeinigt, dem Amateurfunkdienst in Region 1 den Frequenzbereich 50 MHz bis 52 MHz sekundär zuzuweisen. Doch unerwartet tauchten dann gewisse politische Befindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Gebiet im Nahen Osten auf. Dies konnte letztendlich nur auf höchster Ebene durch Ergänzungen in einer Resolution geregelt werden. Aus diesem Grund wurde die finale Lesung zum Tagesordnungspunkt AI 1.1 immer wieder verschoben.
Heute morgen, am 21. November, stieg dann endlich "weißer Rauch" auf: Die Vollversammlung der WRC19 genehmigte die Einigung in zwei Lesungen. Für 50 MHz gelten nun folgende Eckpunkte:
- Der Amateurfunkdienst erhält in der ITU-Region 1 grundsätzlich den Bereich 50 MHz bis 52 MHz als sekundärer Nutzer zugewiesen.
- In 44 Ländern der Region 1 ist der Frequenzbereich 50 MHz bis 54 MHz in Gänze oder teilweise sogar primär dem Amateurfunk zugewiesen: 14 CEPT-Länder haben zumindest das Teilband von 50,0 MHz bis 50,5 MHz primär, den Rest sekundär eingetragen.
- In Russland wird den Funkamateuren lediglich der Bereich 50,08 MHz bis 50,28 MHz auf sekundärer Basis zugestanden.
- Mittels Auflagen in Fußnoten wird der Schutz anderer Funkdienste gewährleistet.
Der nächste Schritt für alle Entscheidungen der WRC19 ist am Freitag, dem 22. 11., die Signierung der Finalen Akte durch hohe Vertreter der Regierungen der ITU-Mitgliedsländer. Achtung: Alle neuen Regelungen der WRC19 treten erst am 1. 1. 2021 in Kraft. Gleichwohl können die jeweiligen Verwaltungen bereits früher in diesem Rahmen entsprechende Zuweisungen verfügen.
In Deutschland wird es – soviel steht fest – auf jeden Fall beim Status Sekundärnutzer bleiben. Für die Praxis dürfte dies wie schon bisher wenige Auswirkungen haben. Im Frühjahr 2020 wird das Referat Frequenzmanagement des DARC e.V. mit dem Primärnutzer entsprechende Gespräche zur Umsetzung führen. Deren Ziel ist, dass die neuen Rahmenregelungen baldmöglichst in Kraft gesetzt und auch gewisse Betriebsparameter angepasst werden. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen im 6-m-Band weiter.
Bernd Mischlewski, DF2ZC