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Zolltarifnummern für Amateurfunkprodukte

2023-05-11

Für Lieferungen aus dem Ausland gilt zwar, dass grundsätzlich alle Warensendungen unter 150 € Sachwert zollfrei, jedoch nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Nun stellt der Einkauf von Amateurfunk-Equipment im Ausland bei der Zollbehandlung eher ein exotisches Thema dar, was im Einzelfall zu Verzögerungen und Diskussionen führt, wenn die entsprechende Zolltarifnummer nicht ohne weiteres festzustellen ist. In Einzelfällen wurden sogar Sieg- oder Teilnahmeplaketten an Contesten bereits zollrechtlich erfasst.

Bis man mit dem Sachbearbeiter beim Zoll die passende Zolltarifnummer ermittelt hat, kann es also etwas dauern und beide Seiten Nerven kosten. Chris, DL1MGB, hat sich einmal die Mühe gemacht und die einschlägigen Zolltarifnummern für amateurfunkrelevante Produkte zusammengetragen. Auf seiner Website http://dl1mgb.com/info/zolltarif.php hat er eine Übersicht an amateurfunkrelevanten Zolltarifnummern, die für den Import nach Deutschland zur Anwendung kommen, eingestellt. Da es letztendlich wirklich für alles eine Zolltarifnummer gibt, hat Chris auch ein paar exotische Beispiele außerhalb des Amateurfunks aufgeführt.

DL1MGB erläutert außerdem, wie man auf Basis ebendieser Zolltarifnummer den aktuellen Zollsatz ermitteln kann. Nicht zuletzt gibt er Hinweise zum Prozedere, wie man die Abgaben für eine Contestplakette o.ä. erstattet bekommt. Denn diese werden laut aktueller Rechtslage wohl zu Unrecht erhoben.

Weitere Informationen zur zollrechtlichen Behandlung von Internetbestellungen findet man auf der Website des Zolls.

DF2ZC

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